Was beschlossen wurde

Brühler Rat am 14. September: Was beschlossen wurde

Der Rat der Stadt Brühl hat am Montag, 14. September 2026, von 17:00 bis 19:22 Uhr im Ratssaal des Rathauses getagt. Er hat einen neuen Ersten Beigeordneten gewählt, Leitlinien für den „Bauturbo“ ohne Pflicht zu Baumpflanzungen beschlossen, den Brandschutzbedarfsplan 2026-2031 verabschiedet und höhere Verwaltungsgebühren sowie neue Gebühren für Räume im Rathaus A festgelegt.

WannMontag, 14.09.2026, 17:00 bis 19:22 Uhr

WoRatssaal A015, Rathaus der Stadt Brühl, Uhlstr. 3, 50321 Brühl

Die Sitzung hat wie geplant stattgefunden. Laut Niederschrift begann sie um 17:00 Uhr und endete um 19:22 Uhr. Den Vorsitz führte Bürgermeister Dr. Marc Prokop. Die Sitzung wurde laut Niederschrift im Audioformat live gestreamt. Achtung: Weil Punkte abgesetzt wurden, weichen die TOP-Nummern in der Niederschrift von der Einladung ab. Wir verwenden hier die Nummern der Niederschrift.

Das Wichtigste in Kürze

  • TOP 4.1Neuer Erster Beigeordneter: Der Rat hat Frederik Jansen in geheimer Wahl für 8 Jahre zum Beigeordneten für das Dezernat III gewählt. Auf ihn entfielen 33 von 48 gültigen Stimmen. In einem zweiten Beschluss wurde er zum Ersten Beigeordneten bestellt.
  • TOP 7Bauturbo: Der Rat hat Leitlinien beschlossen, die Grundlage für die Zustimmung der Stadt zu Bauvorhaben nach dem Bauturbo sind. Die Regel, neue Versiegelung durch Baumpflanzungen auszugleichen (Nr. 14), wurde gestrichen. Ein Antrag, sie wieder aufzunehmen, fand keine Mehrheit.
  • TOP 6Feuerwehr: Der Brandschutzbedarfsplan 2026-2031 ist beschlossen. Er sieht den Neubau der Feuer- und Rettungswache an der Römerstraße vor. Den Standort Rheinstraße will die Stadt laut Gutachter mindestens fünf Jahre weiter betreiben, als Rettungswache und ehrenamtlichen Standort der Feuerwehr.
  • TOP 10.1Höhere Verwaltungsgebühren: Fotokopien bis DIN A4 kosten künftig 1,50 € je Seite, bisher 0,50 € für die ersten 10 Seiten und 0,30 € ab der 11. Seite. Genehmigungen und Bescheide kosten 39,00 € je angefangene halbe Stunde statt bisher 22,00 € (plus 11,00 € je weitere angefangene Viertelstunde). Die Gebühren waren seit 2012 nicht angepasst worden.
  • TOP 10.2Rathaus A: Wer den Kapitelsaal oder andere Räume im Rathaus A nutzt, etwa für eine Trauung oder als Verein, zahlt künftig Gebühren, zum Beispiel 40,00 € je Hausmeisterstunde. Bisher wurden diese Leistungen ohne Gegenwert erbracht.
  • TOP 12Stadtwerke und Gebausie: Der Rat hat die Vertreterin der Stadt beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen folgende Beschlüsse herbeizuführen: Der Gewinn 2025 der Stadtwerke von 2.428.926,95 € geht komplett in die Rücklage. Die Gebausie führt von ihrem Überschuss 500.000,00 € an die Stadtwerke ab. Der Vertrag über diese Gewinnabführung wird beendet.

Die großen Themen

TOP 4.1beschlossen

Frederik Jansen wird Erster Beigeordneter

Offizieller Titel: 1. Wahl eines/einer Beigeordneten und 2. Bestellung zum/zur Ersten Beigeordneten · Beschlussvorlage

Beigeordnete leiten als Wahlbeamte einen Teil der Stadtverwaltung, ein sogenanntes Dezernat. Die Stelle für das Dezernat III war ausgeschrieben. Es gab 12 Bewerbungen, 4 Personen haben sich im Juli im Rat vorgestellt. Nach einem Hinweis der Kommunalaufsicht wurden die Wahl zum Beigeordneten und die Bestellung zum Ersten Beigeordneten, also zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, getrennt abgestimmt.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat Frederik Jansen zum Beigeordneten für das Dezernat III gewählt, für 8 Jahre im Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach Besoldungsgruppe B2. Danach hat der Rat beschlossen, „Herrn Frederik Jansen zum Ersten Beigeordneten zu bestellen“. Die Wahlzeit beginnt, sobald die Ernennung wirksam wird.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Vorgeschlagen wurden zwei Personen: von der CDU-Fraktion Frederik Jansen, von der Grünen-Fraktion eine weitere Bewerberin. Die Grünen-Fraktion beantragte geheime Wahl. Laut Niederschrift wurden 48 gültige Stimmen abgegeben, davon 33 Stimmen für Frederik Jansen und 15 Stimmen für die weitere Bewerberin. Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „1. 33:15“ (Wahl) und „2. 36:6:6“ (Bestellung zum Ersten Beigeordneten). Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.

Was das für dich heißt

Brühl bekommt damit einen neuen Ersten Beigeordneten. Er soll das Dezernat III leiten und als allgemeiner Vertreter den Bürgermeister vertreten, wenn dieser verhindert ist. Die Wahlzeit beginnt laut Beschluss mit dem Wirksamwerden der Ernennung. Wann er sein Amt antritt, steht nicht in der Niederschrift.

Wert laut VorlageWofür
8 JahreAmtszeit als Beigeordneter
48gültige Stimmen bei der geheimen Wahl
33Stimmen für Frederik Jansen
12Bewerbungen auf die Ausschreibung
B2Besoldungsgruppe

Der gewählte Beigeordnete ist als künftiger Amtsträger in der öffentlichen Niederschrift namentlich genannt. Die zweite vorgeschlagene Person nennen wir nicht namentlich.

Aus den Unterlagen zitiert (12)
  • „Der Rat wählt Herrn Frederik Jansen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten der Stadt Brühl für das Dezernat III.“
  • „Die Wahlzeit beginnt mit dem Wirksamwerden der Ernennung.“
  • „Folgend beschließt der Rat, Herrn Frederik Jansen zum Ersten Beigeordneten zu bestellen.“
  • „Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) schlägt für seine Fraktion Frederik Jansen vor.“
  • „beantragt geheime Wahl.“
  • „Es wurden 48 gültige Stimmen abgegeben.“
  • „Auf Frederik Jansen entfallen 33 Stimmen“
  • „Abstimmungsergebnis: 1. 33:15 2. 36:6:6“
  • „Insgesamt sind 12 Bewerbungen eingegangen, davon 7 Bewerberinnen und 5 Bewerber.“
  • „In der Sitzung des Rates vom 13.07.2026 haben sich auf Vorschlag der Fraktionen 4 Bewerbende, davon 3 Bewerberinnen und 1 Bewerber, vorgestellt.“
  • „Nach einem Hinweis der Kommunalaufsicht, sind die Wahl und die Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters getrennt voneinander zu beschließen.“
  • „Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B2 Landesbesoldungsgesetz NRW.“
Drucksache 332/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 7beschlossen

Bauturbo: Regeln für schnelleres Bauen, ohne Baum-Pflicht

Offizieller Titel: Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bauturbos in der Stadt Brühl – Leitlinien zur Anwendung der Verfahrenserleichterungen nach §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 36a und 246e BauGB sowie Regelung des Zustimmungsverfahrens · Beschlussvorlage

Ein Bundesgesetz, der sogenannte Bauturbo, erlaubt Bauvorhaben, die von bestehenden Bebauungsplänen oder vom Einfügen in die Umgebung abweichen. Dafür muss die Stadt aber zustimmen. Die Leitlinien legen fest, wann sie das tut. Zum Beispiel sollen grundsätzlich mindestens fünf neue Wohnungen entstehen. Ab 10 neuen Wohnungen sollen mindestens 20 % öffentlich gefördert sein, ab 20 Wohnungen mindestens 30 %. Ursprünglich stand in den Leitlinien auch eine Pflicht, neue Versiegelung durch Baumpflanzungen auf dem Grundstück auszugleichen (Nr. 14). Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hatte empfohlen, sie zu streichen.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Leitlinien „mit vorheriger ersatzloser Streichung der Nr. 14 (Baumpflanzungen zum Ausgleich der Versiegelung)“ beschlossen. Über Vorhaben nach § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3b BauGB, die laut Vorlage regelmäßig weniger tief in das Planungsrecht eingreifen, entscheidet künftig der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Über Vorhaben nach § 246e BauGB, die besonders weitgehende Abweichungen erlauben, entscheidet weiter der Rat. Die Verwaltung darf offensichtlich unpassende oder unvollständige Vorhaben selbst ablehnen und muss den Ausschuss darüber informieren. Nach einem Jahr soll sie über die Erfahrungen berichten.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „33:14“. Vor der Abstimmung hatte die Grünen-Fraktion Änderungsanträge gestellt (TOP 7.1): Nr. 14 sollte wieder aufgenommen und die Anrechnung vorhandener Bäume gestrichen werden. Auf Bitte der Grünen-Fraktion wurde über beide Punkte getrennt abgestimmt. Beide wurden abgelehnt, Abstimmungsergebnis laut Niederschrift jeweils „29:12:6“. Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.

Was das für dich heißt

Wer in Brühl mit den Erleichterungen des Bauturbos bauen will, muss die Leitlinien erfüllen. Eine feste Pflicht zu Baumpflanzungen steht nicht darin. Der Technische Beigeordnete sagte in der Sitzung, die Verwaltung werde auch ohne Nr. 14 Bäume fordern. Einen Anspruch auf Zustimmung begründen die Leitlinien nicht, jedes Vorhaben wird einzeln geprüft.

Wert laut VorlageWofür
mindestens fünfneue Wohneinheiten als Grundsatz für eine Zustimmung
20 %Mindestanteil öffentlich geförderter Wohnungen ab 10 neuen Wohneinheiten
30 %Mindestanteil öffentlich geförderter Wohnungen ab 20 neuen Wohneinheiten
nach einem JahrBericht der Verwaltung an den Ausschuss
Aus den Unterlagen zitiert (17)
  • „Der Rat der Stadt Brühl beschließt die als Anlage 1 beigefügten „Leitlinien der Stadt Brühl zur Anwendung des Bauturbos“ mit vorheriger ersatzloser Streichung der Nr. 14 (Baumpflanzungen zum Ausgleich der Versiegelung)“
  • „Die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB wird bei Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB sowie nach § 34 Abs. 3b BauGB auf den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung übertragen.“
  • „Die Zustimmung der Gemeinde bei Vorhaben nach § 246e BauGB verbleibt beim Rat der Stadt Brühl.“
  • „Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist über diese Fälle regelmäßig zu informieren.“
  • „Die Verwaltung wird beauftragt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nach einem Jahr über die Anwendung der Leitlinien“
  • „Abstimmungsergebnis: 33:14“
  • „Fraktionsvorsitzende Holderried (Grüne) bittet um getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.“
  • „Abstimmungsergebnis: 1. 29:12:6 2. 29:12:6“
  • „Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung hat der Bundesgesetzgeber den Gemeinden neue Instrumente zur Verfügung gestellt, die unter bestimmten Voraussetzungen weitreichende Abweichungen von der bestehenden planungsrechtlichen Ordnung ermöglichen.“
  • „Die Leitlinien ersetzen keine Einzelfallprüfung und begründen keinen Anspruch auf Zustimmung.“
  • „Hierzu ent- stehen grundsätzlich mindestens fünf neue Wohneinheiten.“
  • „Bei Vorhaben mit 10 oder mehr neuzuerrichtenden Wohneinheiten (WE) sind min- destens 20 % der WE als öffentlich geförderte mit kommunalem Belegungsrecht zu realisieren.“
  • „Bei Vorhaben ab 20 oder mehr neuzuerrichtenden WE sind min- destens 30 % der WE als öffentlich geförderte mit kommunalem Belegungsrecht zu realisieren.“
  • „Der Punkt 14 wurde bewusst gestrichen, da die Ausführungen in den Bau- leitlinien auskömmlich sind.“
  • „Auch ohne den Punkt 14 der Leitlinien wird die Verwaltung Bäume fordern“
  • „weisen jedoch regelmäßig eine geringere strukturelle Eingriffstiefe auf als Vorhaben nach § 246e BauGB.“
  • „Vorhaben nach § 246e BauGB ermöglichen demgegenüber besonders weitgehende Abweichungen vom Bauplanungsrecht“
Drucksache 220/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 6beschlossen

Brandschutzbedarfsplan 2026-2031 beschlossen

Offizieller Titel: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan · Beschlussvorlage

Jede Stadt muss in einem Brandschutzbedarfsplan festlegen, wie schnell und mit wie vielen Kräften die Feuerwehr am Einsatzort sein soll, und spätestens alle fünf Jahre fortschreiben. Brühls Plan sieht vor, dass im Kerngebiet neun Einsatzkräfte nach acht Minuten und weitere sechs nach 13 Minuten eintreffen sollen. Er enthält den Neubau der Feuer- und Rettungswache an der Römerstraße. Den Standort an der Rheinstraße will die Stadt laut Gutachter mindestens 5 Jahre weiterbetreiben, umgebaut zur Rettungswache und zum ehrenamtlichen Standort. Laut Kreisbrandmeister ist die Notwendigkeit dieses Standorts während der Laufzeit regelmäßig zu überprüfen. Der Kreisbrandmeister hat den Plan geprüft und als tragfähig bewertet.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat beschlossen: „Der Rat beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2026-2031.“ Zuvor hatte die Verwaltung Fragen der Grünen-Fraktion zu den Kosten beantwortet (TOP 6.1.1).

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „35:5:7“. Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.

Was das für dich heißt

Der Plan ist jetzt die Grundlage für die Feuerwehr in Brühl bis 2031. Laut Antwort der Verwaltung kommen bei der Umsetzung unter anderem eine zusätzliche Stelle (rd. 90.000 Euro im Jahr), eine wasserdichte Mulde (rd. 60.000 Euro) und ein geländegängiges Kleinfahrzeug (rd. 150.000 Euro) hinzu. Was der Umbau und Weiterbetrieb an der Rheinstraße kostet, lässt sich laut Verwaltung erst später belastbar schätzen.

Wert laut VorlageWofür
2026-2031Laufzeit des Brandschutzbedarfsplans
acht MinutenZeit, in der neun Einsatzkräfte im Kerngebiet eintreffen sollen
13 MinutenZeit, in der weitere sechs Einsatzkräfte eintreffen sollen
rd. 90.000 Eurojährliche Personalkosten für eine zusätzliche Stelle
rd. 60.000 Eurowasserdichte Mulde für ein Wechsellader-Fahrzeug
rd. 150.000 Eurogeländegängiges Kleinfahrzeug
min. 5 Jahregeplanter Weiterbetrieb des Standorts Rheinstraße
Aus den Unterlagen zitiert (13)
  • „Der Rat beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2026-2031.“
  • „Abstimmungsergebnis: 35:5:7“
  • „nach dem innerhalb des bebauten Kerngebietes der Stadt Brühl neun Funktionen nach acht Minuten sowie weitere sechs Funktionen nach insgesamt 13 Minuten an der Einsatzstelle eintreffen sollen“
  • „Der im Brandschutzbedarfsplan vorgesehene Neubau der Feuer- und Rettungswache Brühl am Standort Römerstraße wird aus unserer Sicht ausdrücklich begrüßt.“
  • „Insgesamt ist festzustellen, dass der Brandschutzbedarfsplan eine tragfähige und nachvollziehbare Grundlage für die zukünftige Ausrichtung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung in der Stadt Brühl darstellt.“
  • „Geplant ist der Betrieb des Nebenstandortes für die Dauer von mindestens einer vollständigen Fortschreibungsperiode (min. 5 Jahre).“
  • „Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf rd. 90.000 Euro.“
  • „Die Kosten belaufen sich auf rd. 60.000 Euro.“
  • „Die Kosten belaufen sich auf rd. 150.000 Euro.“
  • „Eine belastbare Kostenschätzung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Vorbereitung der Inbetriebnahme erfolgen.“
  • „Jede Gemeinde muss einen solchen Brandschutzbedarfsplan aufstellen und regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre , fortschreiben“
  • „Umstrukturierung des bestehenden Standortes an der Rheinstraße zur Rettungswache und ehrenamtlichen Standort“
  • „die Notwendigkeit und Ausgestaltung dieses Standortes während der Laufzeit des gültigen Brandschutzbedarfsplans regelmäßig anhand der tatsächlichen Einsatz- und Risikodaten zu überprüfen ist“
Drucksache 120/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 10.1beschlossen

Verwaltungsgebühren steigen, zum Beispiel für Kopien und Bescheide

Offizieller Titel: Änderung der Verwaltungsgebührensatzung, hier: laufende Tarif Nummern: 1 b, 1 c,3 ,4, 8, 9,15,16 und 17 · Beschlussvorlage

Für bestimmte Leistungen verlangt die Stadt Verwaltungsgebühren, etwa für Kopien, Bescheide, Akteneinsicht oder das Versenden von Dateien. Diese Gebühren wurden zuletzt 2012 angepasst. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, also des Sparens, hat die Verwaltung sie neu berechnet, mit dem Ziel, die Kosten zu decken. Einige alte Tarife, für die es keine Rückmeldung aus der Verwaltung gab, fallen weg.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen. Beispiele: Fotokopien bis DIN A4 kosten 1,50 € je Seite, bisher 0,50 € für die ersten 10 Seiten und 0,30 € ab der 11. Seite. Farbkopien DIN A4 kosten 2,00 € statt 1,00 €. Genehmigungen und Bescheide kosten 39,00 € je angefangene halbe Stunde, bisher 22,00 € für die erste angefangene halbe Stunde und 11,00 € je weitere angefangene Viertelstunde. Dateien per E-Mail kosten 10,00 € statt 7,50 € je angefangene 10 Minuten. Die Einsicht in Bauakten kostet 14,00 € je 15 Minuten, bisher 10,00 € je Fall. Neu ist eine Gebühr von 18,00 € für jeden Postversand eines Amtsblatts.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „44:3“. Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.

Was das für dich heißt

Wenn du bei der Stadt Kopien, einen Bescheid oder Akteneinsicht brauchst, zahlst du künftig mehr. Wie viel die Stadt dadurch zusätzlich einnimmt, schätzt die Verwaltung nicht, weil nicht bekannt ist, wie oft die Leistungen genutzt werden. Die Niederschrift nennt kein Datum für das Inkrafttreten. Laut der Änderungssatzung in den Anlagen zur Vorlage tritt die neue Fassung am 01.10.2026 in Kraft.

Unser Rechenbeispiel

Bauakte 45 Minuten einsehen

bisher (1 Fall x 10,00 €)10,00 €
neu (3 x 14,00 €)42,00 €

Die Einsicht kostet künftig 42,00 € statt 10,00 €, also 32,00 € mehr. Bei kürzerer Einsicht ist der Unterschied kleiner, bei längerer größer.

Annahmen: Eine Einsicht von 45 Minuten ist frei gewählt, das sind 3 Zeiteinheiten zu je 15 Minuten. Bisher kostete die Bereitstellung laut Synopse der Satzung 10,00 € je Fall, unabhängig von der Dauer. Neu sind es 14,00 € je 15 Minuten laut Beschluss. Kopien sind laut Gebührentarif nicht enthalten und kosten extra.

Unser Rechenbeispiel

Bescheid mit einer Stunde Bearbeitungszeit

bisher (22,00 € + 2 x 11,00 €)44,00 €
neu (2 x 39,00 €)78,00 €

Der Bescheid kostet 78,00 € statt 44,00 €, also 34,00 € mehr.

Annahmen: Eine Bearbeitungszeit von einer Stunde ist frei gewählt. Bisher: 22,00 € für die erste angefangene halbe Stunde und 11,00 € je weitere angefangene Viertelstunde (2 Viertelstunden). Neu: 39,00 € je angefangene halbe Stunde (2 halbe Stunden), die Viertelstunden-Staffel entfällt. Wie lange ein Bescheid tatsächlich dauert, steht nicht in den Unterlagen.

Unser Rechenbeispiel

Dateien per E-Mail, 20 Minuten Aufwand

bisher (2 x 7,50 €)15,00 €
neu (2 x 10,00 €)20,00 €

Die Bereitstellung kostet 20,00 € statt 15,00 €, also 5,00 € mehr.

Annahmen: Ein Aufwand von 20 Minuten ist frei gewählt, das sind 2 angefangene Einheiten zu je 10 Minuten. Gerechnet mit 7,50 € (bisher) und 10,00 € (neu) je angefangene 10 Minuten laut Satzung.

Wert laut VorlageWofür
0,50 € → 1,50 €Fotokopie bis DIN A4 je Seite (bisher 0,50 € nur für die ersten 10 Seiten, ab Seite 11 0,30 €)
1,00 € → 2,00 €Farbkopie DIN A4
22,00 € → 39,00 €Genehmigungen, Bescheide je angefangene halbe Stunde (bisher zusätzlich 11,00 € je weitere angefangene Viertelstunde, neu ohne diese Staffel)
7,50 € → 10,00 €Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger je angefangene 10 Minuten
10,00 € je Fall → 14,00 € je 15 MinutenBereitstellung von Bauakten zur Einsichtnahme (Kopien kosten extra)
18,00 €neu: Postversand eines Amtsblatts, je Ausgabe
2012letzte Anpassung dieser Gebühren
Aus den Unterlagen zitiert (27)
  • „Der Rat beschließt folgende Änderung zu der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brühl:“
  • „1a Fotokopien bis DIN A4 (erste 10 Seiten) 0,50 € 1a 1,50 €“
  • „1c Farbkopien DIN A4 1,00 € 1c 2,00 €“
  • „3 Genehmigungen, Bescheide (je halbe Stunde) 22,00 € 2 39,00 €“
  • „16 Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträgen (je 10 Min.) 7,50 € 9 10,00 €“
  • „17 Bereitstellung von Bauakten zur Einsichtnahme“
  • „je 15 Min. 10,00 € 10 14,00 €“
  • „Erstellung und Abgabe von Druckstücken des Amtsblatts im Postversand“
  • „Abstimmungsergebnis: 44:3“
  • „Die letzte Anpassung der vorgenannten Gebührentarife erfolgte im Jahr 2012.“
  • „Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erfolgte verwaltungsseitig der Vorschlag, die bisher geltenden Verwaltungsgebührensätze anzupassen.“
  • „Nach § 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW sollen die Gebühren für die in der Satzung genannten Leistungen nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben werden.“
  • „sie fallen mit Inkrafttreten der neuen Gebührensatzung weg“
  • „Eine Prognose der Mehrerträge durch die Anpassung der Gebühren erfolgt nicht, da die voraussichtliche Inanspruchnahme nicht bekannt ist.“
  • „(Gebühren für ggfls. zu fertigende Kopien etc. sind hierin nicht enthalten)“
  • „Je angefangene 10 Minuten“
  • „je angefangene halbe Stunde jede weitere angefangene Viertelstunde 22,00 11,00“
  • „Je Fall (Gebühren für ggfls. zu fertigende Kopien etc.“
  • „Der Gebührenbemessung wird eine Zeiteinheit von 15 Minuten zugrunde gelegt.“
  • „Die Gebühr beträgt je 15 Minuten 14,00€.“
  • „Die Gebühr erhöht sich um 1,00€ auf 1,50€ für jede Seite.“
  • „nach Anzahl der Seiten entfällt ersatzlos.“
  • „ab der 11. Seite jeweils“
  • „Die Gebühr für die angefangene halbe Stunde wird um 17,00€ auf 39,00€ erhöht.“
  • „Die weitere zeitliche Differenzierung entfällt ersatzlos.“
  • „Die Gebühr je angefangene 10 Minuten erhöht sich um 2,50€ auf 10,00€.“
  • „Die Verwaltungsgebührensatzung tritt in der vorliegenden Fassung am 01. 10.2026 in Kraft.“
Drucksache 286/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 3beschlossen

Stromnetz: Nach diesen Kriterien wählt Brühl den künftigen Netzbetreiber

Offizieller Titel: Konzessionsverfahren Strom Auswahl der Wertungskriterien · Beschlussvorlage

Die Stadt sucht einen Vertragspartner, der das Stromverteilnetz im Stadtgebiet betreibt (Stromkonzession). Dafür muss der Rat festlegen, nach welchen Kriterien die Angebote bewertet werden. Insgesamt gibt es 1.000 Punkte. Am stärksten gewichtet ist die Versorgungssicherheit mit 250 Punkten, zum Beispiel wie schnell bei Störungen jemand vor Ort ist. Unter Umweltverträglichkeit zählt die Schonung des Baumbestands bei Leitungsverlegungen 10 Punkte, die Vermeidung von Straßenaufbrüchen 30 Punkte. Mitglieder des Stadtwerke-Aufsichtsrats und ihre Stellvertretungen durften nicht mitberaten und mitstimmen.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Wertungskriterien aus Anlage 1 für das weitere Vergabeverfahren beschlossen, ohne Änderung. Ein Antrag aus der Grünen-Fraktion, die Gewichtung von Baumschutz (10) und Vermeidung von Straßenaufbrüchen (30) zu tauschen, wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Änderungsantrag von Ratsherr Bender (Grüne), die Gewichtung zu tauschen: abgelehnt, Abstimmungsergebnis laut Niederschrift „17:2:2“. Beschluss über die Wertungskriterien: „einstimmig“. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke und ihre Stellvertretungen hatten den Saal verlassen. Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.

Was das für dich heißt

Mit den Kriterien geht das Verfahren weiter: Die Bewerber bekommen im nächsten Schritt einen Verfahrensbrief und können Angebote abgeben. Laut dem Rechtsberater der Stadt (Kanzlei BH&W) gibt die Regelung im Konzessionsvertrag der Stadt für die nächsten 20 Jahre die Möglichkeit, den Stromversorger bei Baumaßnahmen zu reglementieren. Wer den Zuschlag bekommt, ist noch nicht entschieden.

Wert laut VorlageWofür
1.000Punkte insgesamt
250Punkte für Versorgungssicherheit
120Punkte für Preisgünstigkeit
10Punkte für Schonung des Baumbestands bei Leitungsverlegungen
30Punkte für Vermeidung von Straßenaufbrüchen
Aus den Unterlagen zitiert (15)
  • „Der Rat beschließt die in der Anlage 1 dargestellten Wertungskriterien“
  • „Abstimmungsergebnis: 17:2:2“
  • „Der Rat lehnt ab, in den Wertungskriterien unter Punkt 5 „Umweltkriterien" die Gewichtung der Themen Schonung des Baumbestands bei Leitungsverlegungen und Vermeidung von Straßenaufbrüchen zu tauschen.“
  • „Ratsherr Bender (Grüne) stellt folgenden Antrag:“
  • „Alle Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke sowie deren persönliche Stellvertretungen verlassen den Sitzungssaal“
  • „Die Stadt wählt einen Vertragspartner für den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags für den Betrieb des Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung aus.“
  • „1. Versorgungssicherheit 250“
  • „2. Preisgünstigkeit 120“
  • „Schonung des Baumbestands bei Lei- tungsverlegungen 10“
  • „Vermeidung von Straßenaufbrüchen 30“
  • „Gesamt 1.000“
  • „Die Regelung im Konzessionsvertrag gibt der Kommune für die nächsten 20 Jahre die Mög- lichkeit, den Stromversorger hinsichtlich der Baumaßnahmen zu reglementieren.“
  • „Ebenso beigefügt (Anlage 3) ist der Entwurf des Verfahrensbriefes, der den Bewerbern im nächsten Verfahrensschritt zugesendet wird.“
  • „Die erfahrene und auf diese Thematik spezialisierte Anwaltskanzlei BH & W aus Berlin berät die Stadt Brühl während des gesamten Verfahrens.“
  • „Das Angebot soll die nachfolgend dargestellten Anfo rderungen und Ziele der Stadt“
Drucksache 295/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 10.2beschlossen

Räume im Rathaus A kosten künftig Gebühren

Offizieller Titel: Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten und Personal der Stadt Brühl Hier: Beschluss der Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung von Räumlichkeiten im Rathaus A · Beschlussvorlage

Der Kapitelsaal im Rathaus A wird regelmäßig für Trauungen genutzt, die Toiletten im Erdgeschoss oft von Vereinen bei Veranstaltungen am Wochenende. Für Inventar wie Gläser und Stehtische sowie für Reinigungs- und Hausmeisterpersonal entstanden der Stadt Kosten, die sie bisher nicht in Rechnung gestellt hat. Eine neue Satzung regelt jetzt Gebühren. Nutzen dürfen die Räume eingetragene Brühler Vereine, gemeinnützige Organisationen, Schulen, Kirchengemeinden sowie Brautpaare. Gewerbliche Veranstaltungen sind nicht erlaubt.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Benutzungsgebührensatzung für Räume im Rathaus A beschlossen. Gebühren laut Anlage: Reinigungskraft 30,00 € je Stunde, Hausmeister 40,00 € je Stunde plus je 1 Stunde Vor- und Nachbereitung zu 40,00 €, Verwaltungskosten 15,00 € je angefangene halbe Stunde. Dazu kommen Stehtische (10,00 € je Stück), Tischhussen (4,00 €), Sektgläser (0,30 €), eine Pauschale für Toilettenpapier und Küchenverbrauch (5,00 €) und eine Energiepauschale (5,00 €).

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.

Was das für dich heißt

Wenn du im Kapitelsaal heiratest oder dein Verein Räume im Rathaus A nutzt, wird das künftig etwas kosten. Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Stadt plant für 2027 mit 10.000 € Einnahmen. Die Verwaltungsgebühr des Standesamts für externe Trauorte (Servicezuschlag) gibt es schon und ist hier nicht enthalten.

Unser Rechenbeispiel

Trauung im Kapitelsaal mit kleinem Empfang

Hausmeister Vorbereitung (1 Std.)40,00 €
Hausmeister Nachbereitung (1 Std.)40,00 €
Hausmeister während der Trauung (1 Std. x 40,00 €)40,00 €
Reinigungskraft (1 Std. x 30,00 €)30,00 €
Verwaltungskosten (1 angefangene halbe Stunde)15,00 €
2 Stehtische (je 10,00 €)20,00 €
2 Tischhussen (je 4,00 €)8,00 €
20 Sektgläser (je 0,30 €)6,00 €
Pauschale Toilettenpapier und Küche5,00 €
Energiepauschale5,00 €
Summe209,00 €

In diesem Beispiel kämen 209,00 € an Benutzungsgebühren zusammen. Davon entfallen 120,00 € auf den Hausmeister.

Annahmen: Frei gewählt: 1 Stunde Hausmeister während der Trauung, 1 Stunde Reinigung, eine angefangene halbe Stunde Verwaltungsaufwand, 2 Stehtische, 2 Tischhussen und 20 Sektgläser. Je 1 Stunde Vor- und Nachbereitung durch den Hausmeister sind laut Satzung zusätzlich zu berechnen. Die beiden Pauschalen sind im Gebührentarif als Festbeträge ausgewiesen; angenommen ist, dass beide anfallen. Ob im Einzelfall alle Positionen anfallen, regelt die Satzung nicht im Detail. Nicht enthalten ist der Servicezuschlag des Standesamts für externe Trauorte, dessen Höhe nicht in den Unterlagen steht. Bisher wurden diese Leistungen nicht berechnet.

Wert laut VorlageWofür
30,00 €Reinigungskraft je Stunde
40,00 €Hausmeister je Stunde, plus je 1 Stunde Vor- und Nachbereitung
15,00 €Verwaltungskosten je angefangene halbe Stunde
10.000 €eingeplante Einnahmen 2027
Aus den Unterlagen zitiert (19)
  • „Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung von Räumlichkeiten im Rathaus A in der angefügten Fassung.“
  • „Der Kapitelsaal (Raum A018) sowie die Toilettenanlage im Erdgeschoss von Rathaus A werden unterjährig regelmäßig für Trauungen vergeben.“
  • „welche bislang ohne Gegenwert geleistet bzw. bereitgestellt werden.“
  • „Aktuell wird vom Standesamt (FB 33) eine Verwaltungsgebühr (sog. Servicezuschlag für externe Trauorte) erhoben.“
  • „Der Kreis der zulässigen Nutzenden beschränkt sich auf eingetragene Vereine mit Sitz in der Stadt Brühl“
  • „Gewerbliche Nutzungen/Veranstaltungen sind im Rahmen dieser Nutzungs- und Entgeltordnung nicht zulässig.“
  • „a) Reinigungskraft nach Aufwand/ Std. 30,00“
  • „b) Hausmeister nach Aufwand/ Std.“
  • „zzgl. 1 Std. Vorbereitung“
  • „zzgl. 1 Std. Nachbereitung 40,00 40,00 40,00“
  • „a) Stehtische/Stk. 10,00“
  • „b) Tischhussen/Stk. 4,00“
  • „c) Sektgläser/Stk. 0,30“
  • „Verbrauchsgüter aus der Küche 5,00“
  • „Nutzungspauschale für Wasserverbrauchs-, Heiz- und Stromkosten 5,00“
  • „Genehmigung, je angefangene halbe Stunde 15,00“
  • „11060700 4321700 0 € 10.000 €“
  • „Die Benutzungsgebührensatzung tritt am Tage nach ih rer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig“
Drucksache 287/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 12beschlossen

Stadtwerke: Gewinn 2025 geht in die Rücklage

Offizieller Titel: Gesellschafterversammlung Stadtwerke hier: Beschluss über den Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke, des Konzerns (Stadtwerke und Gebausie zusammen) und der Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH (SWBV) einschl. Gewinnverwendung · Beschlussvorlage

Die Stadt ist Gesellschafterin der Stadtwerke Brühl GmbH. Über ihren Jahresabschluss entscheidet die Gesellschafterversammlung, in der die Stadt vertreten ist. Der Rat sagt der Vertreterin der Stadt, wie sie abstimmen soll. Die Abschlüsse 2025 der Stadtwerke, des Konzerns und der Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH wurden von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und ohne Einschränkung bestätigt.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Gesellschaftervertreterin beauftragt, den Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke festzustellen und den Jahresgewinn von 2.428.926,95 € vollständig in die Gewinnrücklage einzustellen. Geschäftsführung und Aufsichtsrat werden entlastet. Der Konzernabschluss wird gebilligt, der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH festgestellt.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.

Was das für dich heißt

Der Gewinn fließt nicht in den städtischen Haushalt, sondern bleibt bei den Stadtwerken. Laut Vorlage ist damit nicht ausgeschlossen, dass später eine Sonderausschüttung aus der Rücklage beschlossen wird, falls sich die Haushaltslage der Stadt 2026 verschlechtert.

Wert laut VorlageWofür
2.428.926,95 €Jahresgewinn 2025 der Stadtwerke, komplett in die Gewinnrücklage
Aus den Unterlagen zitiert (7)
  • „Der Jahresgewinn 2025 der Stadtwerke Brühl GmbH in Höhe von 2.428.926,95 € wird in voller Höhe in die Gewinnrücklage eingestellt.“
  • „Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung erteilt.“
  • „Der Konzernabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2025 wird in der vorgelegten Form gebilligt.“
  • „Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH für das Wirtschaftsjahr 2025 wird in der vorgelegten Form festgestellt.“
  • „Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 14.07.2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.“
  • „dass hiermit nicht ausgeschlossen wird, dass, sollte sich die Haushaltslage des städtischen Haushalts 2026 verschlechtern, eine Sonder- ausschüttung aus der Gewinnrücklage zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen wird.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig“
Drucksache 257/2026 im Ratsinformationssystem

Weitere Beschlüsse

TOP 7.1abgelehnt

Antrag zur Wiederaufnahme der Baum-Regel abgelehnt

Offizieller Titel: Änderungsanträge zur Vorlage 220/2026 "Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bauturbos in der Stadt Brühl – Leitlinien zur Anwendung der Verfahrenserleichterungen nach §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 36a und 246e BauGB sowie Regelung des Zustimmungsverfahrens" Bezug: Antrag der Grünen-Fraktion vom 11.09.2026 · Änderungsantrag

Details anzeigen

Die Grünen-Fraktion wollte zwei Änderungen an den Bauturbo-Leitlinien (TOP 7). Erstens sollte die Regel Nr. 14 wieder aufgenommen werden: Neue Versiegelung wird durch Bäume auf dem eigenen Grundstück ausgeglichen, 1 Baum je angefangene 2 neu errichtete oberirdische Stellplätze und 1 Baum je angefangene 50 m² durch Hauptanlagen neu versiegelte Fläche. Zweitens sollten vorhandene Bäume nicht mehr angerechnet werden.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat beide Punkte abgelehnt. Die Leitlinien gelten ohne die Baum-Regel Nr. 14.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Auf Bitte der Grünen-Fraktion wurde getrennt abgestimmt. Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „1. 29:12:6“ und „2. 29:12:6“. Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.

Wert laut VorlageWofür
1 Baum je angefangene 2 neu errichtete oberirdische Stellplätzeabgelehnter Vorschlag (Nr. 14.1)
1 Baum je angefangene 50 m²abgelehnter Vorschlag für durch Hauptanlagen neu versiegelte Fläche (Nr. 14.2)
Aus den Unterlagen zitiert (7)
  • „Der Rat lehnt folgenden Beschluss ab:“
  • „14.1. 1 Baum je angefangene 2 neu errichtete oberirdische Stellplätze und“
  • „14.2. 1 Baum je angefangene 50 m² durch Hauptanlagen neu versiegelte Fläche“
  • „wird wieder in die Leitlinien aufgenommen.“
  • „soll gestrichen werden.“
  • „Fraktionsvorsitzende Holderried (Grüne) bittet um getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.“
  • „Abstimmungsergebnis: 1. 29:12:6 2. 29:12:6“
Drucksache 333/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 13beschlossen

Gebausie: 500.000 € an die Stadtwerke, Rest in die Rücklage

Offizieller Titel: Jahresabschluss 2025 der Gebausie · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Die Gebausie ist die Wohnungsbaugesellschaft in Brühl, an der die Stadtwerke beteiligt sind. Ihr Jahresabschluss 2025 wurde geprüft und ohne Einschränkung bestätigt. Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung beträgt 1.344.968,14 €.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Gesellschaftervertreterin beauftragt, den Jahresabschluss 2025 der Gebausie festzustellen. 500.000,00 € werden an die Stadtwerke abgeführt, 844.968,14 € gehen in die Gewinnrücklage und dienen laut Beschluss der Finanzierung aktueller und geplanter Investitionen. Geschäftsführung und Aufsichtsrat werden entlastet.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.

Wert laut VorlageWofür
1.344.968,14 €Jahresüberschuss 2025 vor Ergebnisabführung
500.000,00 €Abführung an die Stadtwerke
844.968,14 €Einstellung in die Gewinnrücklage
Aus den Unterlagen zitiert (5)
  • „Der Jahresüberschuss 2025 der Gebausie vor Ergebnisabführung beträgt 1.344.968,14€.“
  • „Davon werden 500.000,00 € an den Gesellschafter Stadtwerke Brühl abgeführt.“
  • „Der restliche Betrag in Höhe von 844.968,14 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt“
  • „Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 21.05.2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig“
Drucksache 256/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 11beschlossen

Gebausie muss Gewinne nicht mehr automatisch an die Stadtwerke abführen

Offizieller Titel: Gesellschafterversammlung Stadtwerke Brühl GmbH und Gebausie GmbH hier: Beendigung Ergebnisabführungsvertrag und steuerliche Organschaft Gebausie · Beschlussvorlage

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2004 haben die Stadtwerke 79 % der Gebausie gekauft, finanziert mit einem Bankkredit. Damit die Stadtwerke die Zinsen steuerlich absetzen konnten, wurde 2010 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gebausie führte seitdem, soweit möglich, 0,5 Mio. € im Jahr an die Stadtwerke ab. Der Kredit ist inzwischen getilgt.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Gesellschaftervertreterin beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von Stadtwerken und Gebausie die Beendigung des Ergebnisabführungsvertrags herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.

Was das für dich heißt

Die feste Abführung an die Stadtwerke entfällt künftig. Dadurch sinkt laut Vorlage der Gewinn der Stadtwerke, der für Rücklagen oder Ausschüttungen an die Stadt zur Verfügung steht. Ausschüttungen der Gebausie kann die Gesellschafterversammlung künftig gesondert beschließen.

Wert laut VorlageWofür
79%Anteil der Stadtwerke an der Gebausie seit 2004
0,5 Mio. €bisherige jährliche Ergebnisabführung, soweit möglich
Aus den Unterlagen zitiert (6)
  • „den Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gebausie und der Stadtwerke Brühl GmbH zu beenden.“
  • „2004 haben die Stadtwerke Brühl 79% Gesellschaftsanteile der Gebausie von der Stadt Brühl erworben.“
  • „Nachdem das Darlehen zwischenzeitlich von den Stadtwerken Brühl getilgt ist“
  • „Die Ergebnisabführung der Gebausie an die Gesellschafterin Stadtwerke Brühl erfolgte bislang, soweit der Jahresüberschuss dies zuließ, in Höhe von 0,5 Mio. €“
  • „Zukünftig kann die Gesellschafterversammlung eine Auflösung und Ausschüttung aus der Gewinnrücklage gesondert beschließen.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig“
Drucksache 166/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 5beschlossen

Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt angenommen

Offizieller Titel: Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der mittleren kreisangehörigen Kommunen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) Stellungnahmen zu den Feststellungen und Empfehlungen · Beschlussvorlage

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Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat die Stadt Brühl von Januar 2025 bis April 2026 geprüft, unter anderem Finanzen, Personal und Organisation, Gebäudewirtschaft und Krisenmanagement. Zu jeder Feststellung und Empfehlung hat der Bürgermeister Stellung genommen. Laut Vorlage akzeptiert die Verwaltung die weit überwiegende Zahl davon. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte empfohlen, sich den Stellungnahmen anzuschließen.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat den Prüfungsbericht zur Kenntnis genommen und sich den Stellungnahmen des Bürgermeisters zu den Feststellungen und Empfehlungen angeschlossen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.

Was das für dich heißt

Die Verwaltung leitet die Stellungnahme an die gpaNRW weiter.

Aus den Unterlagen zitiert (5)
  • „und schließt sich den Stellungnahmen des Bürgermeisters zu den von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW getroffenen Feststellungen und Empfehlungen an.“
  • „Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (im folgenden gpaNW) hat in der Zeit von Januar 2025 bis April 2026 die überörtliche Prüfung der Stadt Brühl“
  • „dass die weit überwiegende Anzahl der dort getroffenen Feststellungen und Empfehlungen seitens der Verwaltung akzeptiert sind“
  • „Im Nachgang zur Beschlussfassung durch den Rat wird die Verwaltung gemäß § 105 GO NRW diese Stellungnahme der gpaNRW zuleiten.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig“
Drucksache 253/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 9.1beschlossen

Neue Straße in Schwadorf heißt „Zum Dickopsbach“

Offizieller Titel: Benennung einer Straße im Bebauungsplangebiet 05.10 "An der Schallenburg“ Hier: „Zum Dickopsbach“ · Beschlussvorlage

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Das Baugebiet „An der Schallenburg“ wird von der Bonnstraße aus erschlossen, zwischen den Häusern Nr. 377 und Nr. 381. Statt Hausnummern mit Buchstaben an der Bonnstraße bekommt die neue Straße einen eigenen Namen. Er bezieht sich auf den Dickopsbach, der künftig renaturiert werden soll.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat beschlossen, die Erschließungsstraße zum Bebauungsplangebiet 05.10 „An der Schallenburg“ „Zum Dickopsbach“ zu nennen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.

Aus den Unterlagen zitiert (5)
  • „Der Rat beschließt, die Erschließungsstraße zum Bebauungsplangebiet 05.10 „An der Schallenburg“ in „Zum Dickopsbach“ zu benennen.“
  • „Die Erschließung des Bebauungsplangebietes 05.10 An der Schallenburg erfolgt von der Bonnstraße aus, zwischen den Häusern Nr. 377 und Nr. 381.“
  • „Eine Hausnummerierung mit Straßennamen Bonnstraße und den Hausnummern 379 bzw. 381 mit Buchstabenzusätzen wird nicht befürwortet.“
  • „Die Straße liegt in der Ausrichtung des in Zukunft renaturierten, außerhalb der Ortslage verlaufenden, Dickopsbaches.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig“
Drucksache 229/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 8beschlossen

Klärschlamm-Gesellschaft: weniger Berichtspflichten

Offizieller Titel: Änderung des Gesellschaftsvertrages der KKP Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP) · Beschlussvorlage

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Brühl ist an der KKP Klärschlammkooperation Pool GmbH beteiligt. Ein Landesgesetz erlaubt kommunalen Gesellschaften Erleichterungen. Ändert die KKP ihren Gesellschaftsvertrag, müsste sie als kleine Gesellschaft keinen Lagebericht mehr aufstellen und ihren Jahresabschluss nicht mehr prüfen lassen. Damit entfiele auch die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat der Anpassung des Gesellschaftsvertrags zugestimmt. Weiteren Änderungen auf Hinweis von Kommunalaufsicht, Bezirksregierung oder Notar stimmt er schon jetzt zu, sofern sie der Stadt keinen Nachteil bringen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.

Aus den Unterlagen zitiert (5)
  • „Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der KKP Klärschlammkooperation Pool GmbH (KKP)“
  • „sofern die Änderungen keinen Nachteil für die Stadt Brühl als Gesellschafter der KKP Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH bedeuten.“
  • „Dies bedeutet, dass kein Lagebericht mehr aufgestellt werden müsste und auch keine Prüfungspflicht für den Jahresabschluss mehr bestünde.“
  • „Mit dem Wegfall eines Lageberichtes würde dann auch die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entfallen.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig“
Drucksache 294/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 15.1beschlossen

Umbesetzungen in den Aufsichtsräten von Gebausie und Stadtwerken

Offizieller Titel: Umbesetzung in Aufsichtsräten Bezug: Antrag der Linken-Fraktion vom 18.08.2026 · Antrag

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Die Linken-Fraktion hat beantragt, ihre Sitze in zwei Aufsichtsräten neu zu verteilen.

Was der Rat entschieden hat

Im Aufsichtsrat der Gebausie ersetzt ein sachkundiger Bürger Ratsherr Matthias Appelt. Im Aufsichtsrat der Stadtwerke wird Ratsfrau Dalilah Booz ordentliches Mitglied und Ratsherr Matthias Appelt Stellvertreter.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.

Genannt werden nur Ratsmitglieder. Den sachkundigen Bürger nennen wir nicht namentlich.

Aus den Unterlagen zitiert (4)
  • „Der Rat beschließt folgende Umbesetzungen:“
  • „ersetzt Ratsherr Matthias Appelt im Aufsichtsrat der Gebausie.“
  • „Ratsfrau Dalilah Booz wird ordentliches Mitglied“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig“
Drucksache 282/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 15.2beschlossen

Umbesetzungen in Ausschüssen (Grünen-Fraktion)

Offizieller Titel: Umbesetzung in Ausschüssen Bezug: Antrag der Grünen-Fraktion vom 11.09.2026 · Antrag

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Die Grünen-Fraktion hat beantragt, ihre Sitze in mehreren Ausschüssen neu zu besetzen.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Umbesetzungen beschlossen: Im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz wird eine bisher stellvertretende sachkundige Bürgerin ordentliches Mitglied. Ratsherr Klaus Fehling-Schindler wird Mitglied im Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus und bleibt Mitglied im Inklusionsbeirat. Simone Holderried wird Mitglied im Wahlprüfungsausschuss. Ein bisheriges Ausschussmitglied wird aus drei Gremien abberufen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.

Genannt werden nur Ratsmitglieder. Sachkundige Bürgerinnen nennen wir nicht namentlich.

Aus den Unterlagen zitiert (6)
  • „Der Rat der Stadt Brühl beschließt folgende Umbesetzung:“
  • „als ordentliche sachkundige Bürgerin in den Ausschuss Bauen, Umwelt und Klimaschutz berufen.“
  • „wird Mitglied des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus.“
  • „Klaus Fehling-Schindler bleibt als Ratsherr ordentliches Mitglied im Inklusionsbeirat.“
  • „Simone Holderried als Mitglied in den Wahlprüfungsausschuss berufen.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig“
Drucksache 334/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 6.1.1zur Kenntnis genommen

Antworten der Verwaltung zu den Kosten des Brandschutzbedarfsplans

Offizieller Titel: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan Bezug: Vorlage 120/2026 und 301/2026, Hauptausschuss 22.06.2026 und 07.09.2026 · Beantwortung einer Anfrage

Details anzeigen

Die Grünen-Fraktion hatte gefragt, welche Kosten der Brandschutzbedarfsplan für den Haushalt verursacht (TOP 6.1). Laut Antwort: eine Stelle für Administration und Controlling mit rd. 90.000 Euro Personalkosten im Jahr, eine Multifunktionsmulde für rd. 60.000 Euro und ein geländegängiges Kleinfahrzeug für rd. 150.000 Euro. Die Kosten für den Umbau und Weiterbetrieb des Standorts Rheinstraße lassen sich laut Verwaltung noch nicht belastbar schätzen, auch weil der Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises spätestens 2028 fortgeschrieben wird.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis genommen. Die Diskussion ist unter TOP 6 festgehalten.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Kenntnisnahme. Die Niederschrift nennt kein Abstimmungsergebnis.

Wert laut VorlageWofür
rd. 90.000 Eurojährliche Personalkosten (Besoldung A10)
rd. 60.000 Eurowasserdichte Mulde
rd. 150.000 Eurogeländegängiges Kleinfahrzeug
Aus den Unterlagen zitiert (8)
  • „Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.“
  • „Die komplette Diskussion ist unter TOP 6 (120/2026) zu finden.“
  • „Es handelt sich hierbei um eine Beamtenstelle mit der Besoldung A10.“
  • „Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf rd. 90.000 Euro.“
  • „Die Kosten belaufen sich auf rd. 60.000 Euro.“
  • „Die Kosten belaufen sich auf rd. 150.000 Euro.“
  • „ist eine belastbare Kostenabschätzung, bzw. Aufschlüsselung auf Brandschutz und Rettungsdienst nicht möglich.“
  • „Mit dem Hinweis auf die spätestens 2028 zu erwartende Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Rhein-Erft-Kreises“
Drucksache 330/2026 im Ratsinformationssystem
TOP 17.1.1zur Kenntnis genommen

Baumpflanzungen: 114 Bäume gepflanzt, im Herbst 2026 keine

Offizieller Titel: Beantwortung der Anfrage der Grünen-Fraktion „Baumpflanzungen 2025 und 2026“ Bezug: Anfrage der Grünen-Fraktion vom 06.09.2026, Vorlage 325/2026 · Beantwortung einer Anfrage

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Die Grünen-Fraktion hatte nach den Baumpflanzungen 2025 und 2026 gefragt (TOP 17.1). Laut Antwort wurden insgesamt 114 Bäume gepflanzt, 77 als Ersatz und 37 neu. Ob alle gefällten Bäume ersetzt wurden, kann die Verwaltung noch nicht genau sagen, weil die Fällungen nicht vollständig im Baumkataster erfasst sind. Sie geht aber davon aus, dass im Stadtgebiet mehr Bäume abgängig sind als neu gepflanzt wurden. Auf dem Südfriedhof wurden von Juli 2022 bis Juli 2026 206 Bäume gefällt und 19 nachgepflanzt. Im Herbst 2026 sind wegen der haushaltslosen Zeit keine Pflanzungen vorgesehen.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Kenntnisnahme. Die Niederschrift nennt kein Abstimmungsergebnis.

Was das für dich heißt

Ein Pflanzplan mit 41 Ersatzpflanzungen, davon 20 auf dem Südfriedhof, soll nach dem Haushaltsbeschluss 2027 umgesetzt werden. Konkrete Zahlen zu den Fällungen will die Verwaltung im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz am 26. November 2026 nachreichen.

Wert laut VorlageWofür
114gepflanzte Bäume 2025/2026 (77 Ersatz, 37 neu)
206gefällte Bäume auf dem Südfriedhof von Juli 2022 bis Juli 2026
19Nachpflanzungen auf dem Südfriedhof im selben Zeitraum
41geplante Ersatzpflanzungen nach dem Haushaltsbeschluss
Aus den Unterlagen zitiert (9)
  • „Der Rat der Stadt Brühl nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.“
  • „In den Jahren 2025/2026 wurden insgesamt 114 Bäume (77 x Ersatz und 37 x Neu) gepflanzt.“
  • „da die Fällungen aufgrund begrenzter Personalkapazitäten noch nicht alle im Baumkataster erfasst wurden.“
  • „in Summe 206 Bäume auf dem Südfriedhof gefällt.“
  • „Nachgepflanzt wurden im zuvor genannten Zeitraum insgesamt 19 Bäume.“
  • „Im Herbst 2026 sind aufgrund der haushaltslosen Zeit keine Baumpflanzungen vorgesehen.“
  • „Der erarbeitete Pflanzplan (41 x Ersatzpflanzungen, davon entfallen 20 auf den Südfriedhof)“
  • „Konkrete Zahlen werden für die Ausschusssitzung (AfBUK) am 26. November 2026 jedoch nachgereicht.“
  • „wird die Anzahl der abgängigen Bäume aller Voraussicht nach größer sein, als die Anzahl der vorgenommenen Neupflanzungen.“
Drucksache 328/2026 im Ratsinformationssystem

Übrige Tagesordnungspunkte

  • TOP A)Öffentliche Sitzung. Überschrift für die TOPs 1 bis 17. Die Nummern der Niederschrift weichen von der Einladung ab, weil Punkte abgesetzt wurden.
  • TOP TagesordnungAbgesetzte und vertagte Punkte. Laut Niederschrift wurden von der Tagesordnung genommen: die Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds (wegen dessen Abwesenheit), die vorläufige Haushaltsführung mit Investitions-Dringlichkeitsliste und Krediten (Vorlage 280/2026, soll im Oktober in Hauptausschuss und Rat beraten werden) sowie die Benutzungsordnung für das Integrationszentrum KOMM-MIT (zwei Vorlagen) und die Änderung der Satzung für Bürgerentscheide (sollen im Oktober erneut beraten werden). Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde die Straßenbenennung „Bornheimer Straße“ samt zugehörigem Änderungsantrag in die nächste Ratssitzung vertagt. Gegen die geänderte Tagesordnung gab es keine Gegenstimmen.
  • TOP 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner. Eine Einwohnerin und ein Einwohner haben Fragen gestellt (TOP 1.1 und 1.2).
  • TOP 1.1Haushaltssituation I. Eine Einwohnerin fragte nach der Einsehbarkeit des Katalogs freiwilliger Leistungen, nach den Kosten der künstlerisch gestalteten Fassade der neuen Feuerwache und nach dem Parallelbetrieb der Wache an der Rheinstraße. Der Bürgermeister sagte maximale Transparenz beim Haushaltssicherungskonzept zu und geht davon aus, dass die Fassadengestaltung keine nennenswerten Mehrkosten verursacht. Der Gutachter zum Brandschutzbedarfsplan erklärte, im Parallelbetrieb würden Realdaten gesammelt, um die Computersimulationen zu bestätigen.
  • TOP 1.2Haushaltssituation II. Ein Einwohner wies auf Ungenauigkeiten in der Vorlage 253/2026 und in den Tabellen der Vorlage 280/2026 hin. Der Bürgermeister sagte eine Korrektur für den Hauptausschuss am 05.10.2026 zu. Auf seine Frage zur Wärmebildkamera erklärte der Leiter der Feuerwehr, die vorhandene Kamera entspreche nicht mehr dem neuesten Standard, sei fehlerbehaftet, und Ersatzteile gebe es nicht mehr. Die Kämmerin erklärte, eine Priorisierung dieser Liste für die haushaltslose Zeit sei nicht beabsichtigt, die Liste für das Haushaltssicherungskonzept müsse aber priorisiert werden.
  • TOP 2Niederschrift vom 13.07.2026. Gegen die Niederschrift wurden keine Einwände erhoben.
  • TOP 4Wahl einer Ersten Beigeordneten / eines Ersten Beigeordneten. Ursprüngliche Vorlage 252/2026. Nach einem Hinweis der Kommunalaufsicht wurde unter TOP 4.1 mit Vorlage 332/2026 abgestimmt, siehe oben.
  • TOP 6.1Weitere Fragen zur Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan. Anfrage der Grünen-Fraktion vom 08.09.2026, Drucksache 329/2026. Die Antwort steht unter TOP 6.1.1, die Diskussion unter TOP 6.
  • TOP 9Benennung von Straßen. Überschrift für TOP 9.1.
  • TOP 10Satzungen und Benutzungsordnungen. Überschrift für die TOPs 10.1 und 10.2.
  • TOP 14Anträge. Es lagen keine Anträge vor.
  • TOP 15Umbesetzung in Ausschüssen und Aufsichtsräten. Überschrift für die TOPs 15.1 und 15.2.
  • TOP 16Mitteilungen. Es lagen keine Mitteilungen vor.
  • TOP 17Anfragen. Überschrift für die TOPs 17.1 bis 17.10.
  • TOP 17.1Baumpflanzungen 2025 und 2026. Anfrage der Grünen-Fraktion vom 06.09.2026, Drucksache 325/2026. Die Antwort steht unter TOP 17.1.1.
  • TOP 17.2Parken Innenstadt I. Frage, ob verkehrswidriges Parken in der Innenstadt auch nach 20:00 Uhr kontrolliert und geahndet wird. Der Bürgermeister bejahte das.
  • TOP 17.3Parken Innenstadt II. Frage nach Fahrradbügeln an der Uhlstraße auf Höhe der Hausnummern 76 und 78 gegen Parken auf dem Gehweg. Der Bürgermeister sieht die Lösung positiv, aber erst wenn wieder Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
  • TOP 17.4Baumaßnahme Innenstadt. Bitte, das Bauprojekt im Bereich Gartenstraße/Kölnstraße im Verkehrsausschuss zu behandeln. Laut Bürgermeister liegt noch kein Bauantrag vor.
  • TOP 17.5Am Hornsgarten. Bitte, das entfernte Schild „Vorfahrt achten“ wieder aufzustellen. Der Bürgermeister sagte Prüfung und Antwort zu.
  • TOP 17.6Brühl Ost / Sophie-Scholl-Straße. Frage nach Einschränkungen für Wohnmobile und Anhänger, die monatelang am Spielplatz parken. Laut Antwort in der Niederschrift ist es grundsätzlich möglich, dort nur Pkw-Parken zu erlauben, weitere Prüfungen folgen.
  • TOP 17.7Parken Römerstraße / Ecke Kaiserstraße. Bitte um Kontrollen, weil der Gehweg regelmäßig zugeparkt wird. Laut Antwort in der Niederschrift gibt es dort noch Parkmarkierungen auf dem Gehweg aus der Zeit der Planung der Kaiserstraße.
  • TOP 17.8Kontrolle ruhender Verkehr Wilhelm-Kamm-Straße. Bitte um Kontrolle des oft zugeparkten Fahrradstreifens, vor allem am Wochenende. Der Bürgermeister sagte das zu.
  • TOP 17.9Tigermücke. Frage nach Meldungen und Maßnahmen, besonders für Brühl-Ost. Laut Technischem Beigeordneten ist der Rhein-Erft-Kreis zuständig.
  • TOP 17.10Bolzplatz Stephanstraße. Frage, ob die frühere Urban-Gardening-Fläche zum Fußballspielen hergerichtet werden kann. Laut Technischem Beigeordneten wird derzeit geprüft, ob die Fläche für Nachverdichtung genutzt werden kann.
  • TOP B)Nichtöffentliche Sitzung. nichtöffentlich
  • TOP 18Ermächtigung zur Angebotseinholung für die Beauftragung einer Organisationsuntersuchung zur strategischen Haushaltskonsolidierung. nichtöffentlich
  • TOP 19Mitteilungen. nichtöffentlich
  • TOP 20Anfragen. nichtöffentlich
  • TOP 20.1Künftige Bebauungspläne. nichtöffentlich
  • TOP 20.2Sondernutzung Uhlstraße. nichtöffentlich
  • TOP 20.3Sondernutzung Steinweg. nichtöffentlich
  • TOP 20.4Sondernutzung Markt. nichtöffentlich
  • TOP 20.5Gebühren für die Nutzung von Außengastronomie. nichtöffentlich

Grundlage ist die öffentliche Niederschrift der Sitzung. Zur Einladung mit Tagesordnung (PDF).